Luftverkehr

Das Flugzeug ist das klimaschädlichste Verkehrsmittel. Trotzdem genießt der Flugverkehr staatlich subventionierte Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Verkehrsmitteln. Stiftung Klimaneutralität schlägt vor, wie diese abzubauen sind.

Quelle: Umweltbundesamt

Kein anderes Verkehrsmittel verursacht höhere Treibhausgasemissionen pro Person und Kilometer als das Fliegen. Während die Treibhausgasemissionen in Deutschland zwischen 1990 und 2019 insgesamt um 35% zurückgingen, stiegen die des Flugverkehrs um 150%. Dennoch wird diese Verkehrsart durch eine Reihe von steuerlichen Privilegien künstlich verbilligt.

Stiftung Klimaneutralität hat das Öko-Institut beauftragt, in einer Studie die Besteuerung und CO₂-Bepreisung des Luftverkehrs im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern aufzuzeigen und die politischen und rechtlichen Handlungsoptionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu identifizieren, um die diversen Privilegien des Luftverkehrs abzubauen.

In Deutschland wird die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% nur auf Inlandsflüge erhoben. Bei grenzüberschreitenden Flügen, die für rund 94% der CO₂-Emissionen des Luftverkehrs in Deutschland verantwortlich sind, fällt keine Mehrwertsteuer an. Darüber hinaus ist der Luftverkehr als einziger Verkehrsträger von der Energiebesteuerung befreit. Am Europäischen Emissionshandel nimmt der Luftverkehr zwar teil, erhält aber 85% der Zertifikate kostenlos. Zudem werden vom EU-Emissionshandel nur die innereuropäischen Flüge erfasst.

 

Stiftung Klimaneutralität (2021): Abbau fiskalischer Privilegien im Luftverkehr. Ein Regelungsvorschlag.

Aufbauend auf die Studie macht Stiftung Klimaneutralität folgenden Vorschlag: Da einer Ausweitung der Mehrwertsteuerpflicht auf grenzüberschreitende Flüge EU-Recht entgegensteht, sollte bei der Luftverkehrssteuer angesetzt werden. Die drei bestehenden Stufen dieser „Ticketsteuer“ werden so weit angehoben, dass sie in etwa dem Mehrwertsteuersatz eines typischen Ticketpreises in einer Stufe entsprechen und damit die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge ausgleichen. In der Distanzklasse I (innereuropäische Flüge) würde der Steuersatz 60 EUR betragen, in der Distanzklasse II (bis 6.000 Kilometer) 120 EUR und in der Distanzklasse III (Fernflüge) 200 EUR.

Parallel zu einer Reform der Luftverkehrsteuer sollte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für einen Abbau der Privilegierungen des Flugverkehrs bei der Energiebesteuerung und bei der CO2-Bepreisung im EU-Emissionshandel einsetzen. Ziel ist eine EU-weite Besteuerung des Kerosins in Höhe des Mindeststeuersatzes von 33 ct/l und die Beendigung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten.

Regelungsvorschlag | Mai 2021

Stiftung Klimaneutralität (2021):
Abbau fiskalischer Privilegien im Luftverkehr. Ein Regelungsvorschlag.

Studie | Mai 2021

Siemons et al. (2021):
Möglichkeiten zur Regulierung der Klimawirkungen des Luftverkehrs. Studie des Öko-Instituts im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität.

Pressemitteilung | Mai 2021

Stiftung Klimaneutralität (2021):
Pressemitteilung 11/2021 vom 24.05.2021