Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz hat Deutschland ein übergeordnetes Emissionsminderungsziel für Treibhausgase sowie ein System der Klimaschutzplanung rechtsverbindlich eingeführt. Demnach müssen die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Ein Gutachten des Öko-Instituts im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität untersucht, ob die dazu im Koalitionsvertrag und in den letzten Tagen und Wochen niedergelegten Maßnahmen ausreichen.
Die Studie analysiert die im Koalitionsvertrag 2021 niedergelegten Klimaschutzmaßnahmen und alle weiteren bis zum 1.4.2022 bekannt gemachten Ergänzungen und Konkretisierungen für die Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Verkehr. Mit Ausnahme der Energiewirtschaft muss für die Sektorziele mit einer Zielverfehlung gerechnet werden. Ein Risiko der Zielverfehlung droht auch für die Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen der Europäischen Klimaschutz-Verordnung (ESR).
Dem Szenario „Koalitionsprogramm“ wird ein „Koalitionsprogramm Plus“-Szenario gegenübergestellt, das weitere wirkmächtige Instrumente und Maßnahmen modelliert. Damit könnten in allen Sektoren die Sektorziele des KSG im Jahr 2030 erreicht oder übertroffen werden.
Die Studie untersucht zudem, welchen Einfluss Temperatur- und Lagerbestandseffekte sowie das Dargebot von Wind- und Sonnenenergie auf die jährlich festgestellten Emissionsniveaus haben können. Letztlich argumentiert sie, dass die Reaktionsmechanismen des Bundes-Klimaschutzgesetzes auf die ex post festgestellten Verfehlungen der jährlichen Zwischenziele durch regelmäßige und maßnahmenspezifische Ex ante-Wirkungsschätzungen sowie die Nutzung von Frühindikatoren ergänzt werden sollten und macht hierfür Vorschläge.
Matthes, Felix Chr. et al. (2022):
Klimaschutz 2030: Ziele, Instrumente, Emissionsminderungslücken sowie die Verbesserung der Überprüfungs- und Nachsteuerungsregularien. Eine Untersuchung des Öko-Instituts für die Stiftung Klimaneutralität.
Matthes, Felix Chr. et al. (2022):
Klimaschutz 2030: Ziele, Instrumente, Emissionsminderungslücken sowie die Verbesserung der Überprüfungs- und Nachsteuerungsregularien. Foliensatz.
Stiftung Klimaneutralität (2022):
Pressemitteilung 05.04.2022