Die neuen Zielvorgaben für die deutsche Klimaschutzpolitik erfordern eine nahezu komplette Umkehrung des deutschen Primärenergieverbrauchs, der bisher noch zu 80% auf fossilen Energieträgern beruht.
Klimaneutralität bis 2045 heißt nichts anderes, als dass bis dahin die Nutzung von Erdöl, Kohle und Erdgas in Deutschland beendet sein muss.
Dieses Enddatum bedarf einer gesetzlichen Verankerung – und zwar unverzüglich, denn viele Anlagen haben Abschreibungszeiträume, die teilweise weit über 2045 hinausreichen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass heute Fehlinvestitionen getätigt und morgen Entschädigungsansprüche von Privaten gegenüber der Gemeinschaft der Steuerzahler geltend gemacht werden. Dies betrifft vor allem den Einsatz fossiler Energieträger in der Stromerzeugung, in Industrieanlagen, im Verkehr und in Heizungsanlagen.
Stiftung Klimaneutralität hat daher einen Vorschlag erarbeitet, wie die Verwendung von fossilen Energieträgern in allen Bereichen der Volkswirtschaft auf den Zeitraum bis zum 1.1.2045 befristet werden kann.
Gestützt ist der Vorschlag auf einem Rechtsgutachten der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held, die untersucht hat, ob und wie eine rechtlich belastbare Befristung der Verwendung der fossilen Energieträger ausgestaltet werden kann, um das Ziel der Klimaneutralität 2045 zu erreichen, ohne dabei Fehlinvestitionen zu generieren.
Stiftung Klimaneutralität (2021):
Fehlinvestitionen vermeiden: Klimaneutralität 2045 und das Ende des Einsatzes fossiler Brennstoffe. Ein Regelungsvorschlag.
Becker Büttner Held (2021):
Fehlinvestitionen vermeiden – Eine Untersuchung zu den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zur Defossilisierung der deutschen Volkswirtschaft bis 2045, Rechtsgutachten im Auftrag von Stiftung Klimaneutralität.