Die Energiewirtschaft ist auch heute noch der Sektor mit den höchsten Treibhausgasemissionen in Deutschland. Hauptverursacher sind die Kohlekraftwerke.
Mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) wurde die Kohleverstromung in Deutschland bis 2038 beschlossen. Für das Jahr 2030 orientiert sich der Stilllegungspfad am Sektorziel des aktuellen Klimaschutzgesetzes (Fassung von 2019) für die Energiewirtschaft. Das Klimaschutzgesetz zielt insgesamt auf eine Minderung der Treibhausgasemissionen in Deutschland um 55% bis 2030.
Die derzeitigen Regierungsparteien haben angekündigt, das Klimaziel für 2030 auf mindestens 65% anzuheben. Die von uns veröffentlichten Studien (Klimaneutrales Deutschland 2050; Klimaneutrales Deutschland 2045) haben aufgezeigt, dass eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 65% eine Beendigung der Kohleverstromung bis zum Jahr 2030 erfordert.
Die CO2-Emissionen des europäischen Kraftwerksparks werden durch den EU-Emissionshandel (ETS) begrenzt. Im Rahmen des „European Green Deal“ hat die EU-Kommission angekündigt, einen Reformvorschlag für den ETS vorzulegen, angepasst an die neuen Klimaziele der EU. Es wird mehrere Jahre dauern, bis der Reformvorschlag in Kraft tritt. Über das Ergebnis kann derzeit nur spekuliert werden. Wenngleich ein Anstieg des CO2-Preises zu erwarten ist, spielt die Verlässlichkeit und Planbarkeit des CO2-Preissignals für die Dekarbonisierung des Stromsektors eine entscheidende Rolle. Die Erfahrungen seit Einführung des Emissionshandels im Jahr 2005 zeigen, dass die Preisentwicklung sehr ungleichmäßig und wenig vorhersehbar war. Dies kann dazu führen, dass notwendigen Investitionen in klimaschonende Technologien unterbleiben.
Stiftung Klimaneutralität schlägt vor diesem Hintergrund die Einführung eines nationalen CO2-Mindestpreises für den Stromsektor vor. Dieser soll den CO2-Preis „nach unten“ absichern und damit für alle Beteiligten ein Mindestmaß an Planungssicherheit schaffen. Der Vorschlag basiert auf einer Studie des Öko-Instituts sowie einem Rechtsgutachten der Stiftung Umweltenergierecht.
Stiftung Klimaneutralität (2021):
Planungssicherheit für den Stromsektor schaffen mit einem Mindestpreis für die CO2-Emissionen. Regelungsvorschlag.
Pressemitteilung Nr. 07/2021 vom 11.05.2021
Stiftung Klimaneutralität: Ein Mindestpreis für CO2
Planungssicherheit durch einen Mindestpreis für CO2 in der Stromerzeugung
Vorschlag der Stiftung Klimaneutralität
Hermann, H./ Matthes, F./ Keimeyer, F. (2021):
Konzept für die Einführung eines CO2-Mindestpreises im Stromsektor in Deutschland.
Studie des Öko-Instituts im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität.
Kahl, H. (2021):
Zur Umsetzbarkeit eines nationalen CO2-Mindestpreises im Stromsektor.
Rechtsgutachten der Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität.