Der Windenergie kommt bei der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft eine zentrale Rolle zu. Ohne sie kann die Versorgung der Mobilitäts-, Gebäude- und Industriesektoren mit CO2-freier Energie nicht gelingen. Bis 2030 werden Windenergieanlagen an Land mit einer installierten Leistung von 80 GW benötigt, bis 2045 sogar 145 GW. Ende 2020 waren jedoch erst knapp 55 GW installiert. Der Ausbau der Windenergie an Land ist jedoch in den letzten drei Jahren massiv eingebrochen. Dieser Trend muss dringend umgekehrt werden.
Neben dem Mangel an verfügbaren Flächen ist einer der wesentlichen Gründe für diesen Einbruch der ungelöste Zielkonflikt mit dem Artenschutz. Immer öfter landen Streitfragen vor den Gerichten; bislang ist es nicht gelungen, Klimaschutz und Artenschutz in Einklang zu bringen. Die Stiftung Klimaneutralität hat daher einen Vorschlag zur Lösung des Zielkonflikts zwischen Klimaschutz und Artenschutz beim Ausbau der Windenergie erarbeitet.
Unserem Vorschlag liegt ein umfangreiches artenschutzfachliches Gutachten (Reichenbach/Aussieker, 2021) zugrunde, bei dem mit einer konsistenten Methodik diejenigen Brutvogelarten identifiziert wurden, deren Bestände aufgrund ihrer Populationsbiologie und Gefährdung in besonderem Maße vor zusätzlicher anthropogener Mortalität geschützt werden müssen. Mit einer probabilistischen Methode wurden daraus Abstandsregelungen abgeleitet. Mit einem zweiten Gutachten (Scharfenstein/Bringewat, 2021) haben wir den europarechtlichen Handlungsspielraum prüfen und Reformvorschläge für das Bundesnaturschutzgesetz erarbeiten lassen.
Unser Regelungsvorschlag beinhaltet eine Vereinfachung und Beschleunigung der Zulassung von Windenergieanlagen durch eine gesetzlich geregelte artenschutzrechtliche Ausnahme im Einklang mit den Vorgaben des Artikel 9 der Vogelschutz-Richtlinie. Durch Schutzabstände um nachgewiesene Nistplätze wird sichergestellt, dass dies nicht zu Bestandsrückgängen von Vogelarten führt. Darüber hinaus schlagen wir die Auflage eines Bund-Länder-Programms zum Erhalt der Vogelbestände vor.
Stiftung Klimaneutralität (2021):
Klimaschutz und Artenschutz – Wie der Zielkonflikt beim Ausbau der Windenergie konstruktiv aufgelöst werden kann. Regelungsvorschlag.
Pressemitteilung Nr. 06/2021 vom 04.05.2021
Stiftung Klimaneutralität: Klimaschutz und Artenschutz
Reichenbach/Aussieker (2021):
Windenergie und der Erhalt der Vogelbestände – Regelungsvorschläge im Kontext einer gesetzlichen Pauschalausnahme. Fachgutachten der Arbeitsgruppe für regionale Struktur- und Umweltforschung GmbH (ARSU) im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität.
Scharfenstein/Bringewat (2021):
Welche Möglichkeiten bietet das europäische Artenschutzrecht, das deutsche Artenschutzrecht zur Verbesserung der Zulassungsfähigkeit von Windenergieanlagen anzupassen? Rechtsgutachten der Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität.
Scharfenstein/Bringewat (2021):
Welche Möglichkeiten bietet das europäische Artenschutzrecht, das deutsche Artenschutzrecht zur Verbesserung der Zulassungsfähigkeit von Windenergieanlagen anzupassen? Zusammenfassung des Rechtsgutachtens der Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz im Auftrag der Stiftung Klimaneutralität.
WEITERE DOWNLOADS
Vorschlag Gesetzentwurf | Entwurf zur Einführung eines § 45b BNatSchG | Scharfenstein/Bringewat (2021): Entwurf zur Einführung eines § 45b BNatSchG – Windenergie an Land | Juni 2021
Foliensatz | Klimaschutz und Artenschutz | Stiftung Klimaneutralität (2021): Klimaschutz und Artenschutz – Wie der Zielkonflikt beim Ausbau der Windenergie konstruktiv aufgelöst werden kann | Mai 2021